FirmenCard / Jobticket

Die Anträge sind nicht für Bedienstete der Universitätsmedizin (Klinikum) gültig.

Für Bedienstete der JGU wird die FirmenCard (Jobticket) von den anbietenden Verkehrsverbünden ausgegeben. Hierzu benötigen Sie einen Antrag, der vom Arbeitgeber bestätigt und unterzeichnet werden muss.

email: jobticket@uni-mainz.de

Rechtliches:
Der Erwerb des Jobtickets könnte ein geldwerter Vorteil sein. Das Rundschreiben vom 20.12.2012 ist dabei zu beachten.

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 01.02.2026 das Deutschland-Jobticket verfügbar ist.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:         

Start der Nutzung   01.02.2026
Geltungsbereich deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr an 365 Tagen im Jahr
Reduzierter Preis   Monatsabo mit 30 % Rabatt auf den jeweiligen Normalpreis des Deutschland-Tickets (ab 2026: 44,10 € statt regulär 63,00 € monatlich).
Nutzung  Das Ticket steht Ihnen für den Arbeitsweg und zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dienst- und Wohnort sind unerheblich.
Antragstellung ausschließlich digital über die DB-Navigator App oder auf der Website der Deutschen Bahn, mit Firmencode
Berechtigte Berechtigt für das Deutschland-Ticket Jobticket sind alle Beschäftigten, Beamt*innen und Professor*innen, sowie Auszubildende und Anwärter*innen.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu bestehenden Verträgen:

  • Der bisherige Jobticketvertrag („Firmencard“) läuft zum 30.04.2026 aus und wird nicht verlängert. Die Mainzer Mobilität als Ihr Vertragspartner für das bisherige Jobticket wird sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Durch die Überschneidung der Vertragslaufzeiten wird ein lückenloser Wechsel ermöglicht.
  • Eine automatische Übernahme bestehender Deutschland-Tickets (z. B. privat abgeschlossene Abonnements) in das neue Deutschland-Jobticket ist nicht möglich. Es ist eine separate Anmeldung im Rahmen des neuen Angebots erforderlich.

Lehrbeauftragte und (wissenschaftliche) Hilfskräfte können im Rahmen dieses Angebots leider nicht bezuschusst werden. Studierende können das Semesterticket nutzen.

Um den Bestellvorgang auszulösen, benötigen Sie in einem ersten Schritt den individuellen Firmencode der JGU. Diesen finden Sie hier.

Folgende Anträge gibt es:

für die Region Mainz-Wiesbaden (MM)
(Abgabefrist: spätestens zum 10. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)

- Mainzer-Mobilität-deutsch ab 01/2025
- Mainzer-Mobilität-englisch ab 01/2025

Mitnahmeregelung:
Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ganztags können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahre kostenlos auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme:
Im RMV inkl. Mainz-Wiesbaden ist die Fahrradmitnahme ganztägig kostenlos möglich. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang.

für die Region Rhein-Main incl. Mainz-Wiesbaden (RMV)
(Abgabefrist: spätestens zum 10. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)

- RMV-Verbund-deutsch ab 01/2025
- RMV-Verbund-englisch ab 01/2025

Mitnahmeregelung (RMV-Firmencard):
Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ganztags können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahre kostenlos auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme (RMV):
Im RMV inkl. Mainz-Wiesbaden ist die Fahrradmitnahme ganztägig kostenlos möglich. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang.

für die Region Rhein-Nahe incl. Mainz-Wiesbaden (RNN)
(Abgabefrist: spätestens zum 15. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)

- RNN-deutsch ab 01/2025
- RNN-englisch ab 01/2025

Mitnahmeregelung (RNN-Firmencard):
Montag bis Freitag ab 19 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz können vier weitere Personen oder ein Erwachsener und alle eigenen Kinder bis 14 Jahre auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme (RNN):
An Werktagen vor 9 Uhr ist ein Kinderfahrschein für die jeweilige Relation zu lösen. Ansonsten kostenlos.

Bitte beachten Sie:
Die jährliche Verlängerung des Job-Tickets läuft bis zur Kündigung beim entsprechenden Verkehrsverbund automatisch weiter.

Kündigungsregelungen:
Die Jahreskarten sind nicht nur preislich besonders attraktiv, sie bieten Ihnen auch die Flexibilität, falls Sie doch einmal kündigen müssen:

Ihr Jobticket kündigen:

    • Sie können Ihr Jahreskarten-Abonnement immer zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
    • Die Kündigung muss dazu spätestens bis zum 10. des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats schriftlich beim zuständigen Verkehrsunternehmen erfolgen oder direkt in der Vertriebsstelle.
    • Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an - sofern nicht schon beim Antrag geschehen - damit Ihnen ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden kann