Die Anträge sind nicht für Bedienstete der Universitätsmedizin (Klinikum) gültig.
Für Bedienstete der JGU wird die FirmenCard (Jobticket) von den anbietenden Verkehrsverbünden ausgegeben. Hierzu benötigen Sie einen Antrag, der vom Arbeitgeber bestätigt und unterzeichnet werden muss.
email: jobticket@uni-mainz.de
Rechtliches:
Der Erwerb des Jobtickets könnte ein geldwerter Vorteil sein. Das Rundschreiben vom 20.12.2012 ist dabei zu beachten.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit Hochdruck an der Einführung des Deutschland-JobTickets für die JGU arbeiten und uns in der finalen Phase befinden.
Wir werden Sie zeitnah über die Modalitäten informieren!
Folgende Anträge gibt es:
für die Region Mainz-Wiesbaden (MM)
(Abgabefrist: spätestens zum 10. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)
- Mainzer-Mobilität-deutsch ab 01/2025
- Mainzer-Mobilität-englisch ab 01/2025
Mitnahmeregelung:
Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ganztags können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahre kostenlos auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.
Fahrradmitnahme:
Im RMV inkl. Mainz-Wiesbaden ist die Fahrradmitnahme ganztägig kostenlos möglich. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang.
für die Region Rhein-Main incl. Mainz-Wiesbaden (RMV)
(Abgabefrist: spätestens zum 10. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)
- RMV-Verbund-deutsch ab 01/2025
- RMV-Verbund-englisch ab 01/2025
Mitnahmeregelung (RMV-Firmencard):
Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ganztags können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahre kostenlos auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.
Fahrradmitnahme (RMV):
Im RMV inkl. Mainz-Wiesbaden ist die Fahrradmitnahme ganztägig kostenlos möglich. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang.
für die Region Rhein-Nahe incl. Mainz-Wiesbaden (RNN)
(Abgabefrist: spätestens zum 15. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)
- RNN-deutsch ab 01/2025
- RNN-englisch ab 01/2025
Mitnahmeregelung (RNN-Firmencard):
Montag bis Freitag ab 19 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz können vier weitere Personen oder ein Erwachsener und alle eigenen Kinder bis 14 Jahre auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.
Fahrradmitnahme (RNN):
An Werktagen vor 9 Uhr ist ein Kinderfahrschein für die jeweilige Relation zu lösen. Ansonsten kostenlos.
Bitte beachten Sie:
Die jährliche Verlängerung des Job-Tickets läuft bis zur Kündigung beim entsprechenden Verkehrsverbund automatisch weiter.
Kündigungsregelungen:
Die Jahreskarten sind nicht nur preislich besonders attraktiv, sie bieten Ihnen auch die Flexibilität, falls Sie doch einmal kündigen müssen:
Ihr Jobticket kündigen:
-
- Sie können Ihr Jahreskarten-Abonnement immer zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
- Die Kündigung muss dazu spätestens bis zum 10. des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats schriftlich beim zuständigen Verkehrsunternehmen erfolgen oder direkt in der Vertriebsstelle.
- Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an - sofern nicht schon beim Antrag geschehen - damit Ihnen ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden kann