Das Wahlbüro der JGU führt die Geschäftsführung bei folgenden Wahlen:
- Wahlen zu den FACHBEREICHSRÄTEN
- Wahlen zu den RÄTEN der Hochschule für Musik und Kunsthochschule
- Wahlen zum SENAT
- Wahlen zur DOKTORANDENVERTRETUNG
- Wahlen zur SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG
Es unterstützt die Gremien bei folgenden Wahlen:
- Wahl zur Präsidenten bzw. zum Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten
- Wahl zur Dekanin/Rektorin bzw. zum Dekan/Rektor
- Wahl Prodekanin/Prorektor bzw. Prodekan/Prorektor
- Wahlen zu den DFG-FACHKOLLEGIEN
Grundlage bilden dabei folgende Gesetze und Verordnungen:
- Rheinland-Pfälzisches Hochschulgesetz
- Grundordnung der JGU insbes. Anlage 01 (Wahlordnung)
- Wahlordnung zur Doktorandenvertretung
- DFG-Wahlordnung
- IX. Sozialgesetzbuch und die Wahlordnung zur Schwerbehindertenvertretung