Beglaubigungen

Apostillen/Beglaubigungen öffentlicher Urkunden zum Gebrauch im Ausland werden in vielen Fällen nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen internationalen Verfahren festgestellt worden ist. Die Verfahrensschritte bei Originalurkunden beinhalten die jeweilige Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Zumeist müssen bei den Botschaften der jeweiligen Länder Originale vorgelegt werden. In einigen Fällen reicht evtl. eine Kopie aus. Bitte informieren Sie sich vorab. Kopien dürfen keine Vermerke, wie z. B. "Beglaubigte Kopie, etc." enthalten!

Um eine Apostille / Legalisation Ihrer Urkunde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern zu erhalten muss eine Vorbeglaubigung von der Johannes Gutenberg-Universität vorgenommen werden.

BITTE BEACHTEN SIE:
Wir dürfen nur Urkunden Vorbeglaubigen, die von der JGU ausgestellt wurden!
Hierzu wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:  ILM@uni-mainz.de

Staatsexamen und Approbation Medizin:

Das Staatsexamen wird von der Universitätsmedizin der JGU ausgestellt und somit erfolgt die Vorbeglaubigung durch die Universität.

Die Approbation (z. B. Zeugnis über die Ärztliche Prüfung) wird vom Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und Pharmazie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz, Schießgartenstrasse 6 – 55116 Mainz, ausgestellt. Eine Vorbeglaubigung erfolgt durch das Landesamt.

Aber nicht unbedingt für alle Abschlüsse in Mainz; es gibt dazu Außenstellen. Wo die Vorbeglaubigung erfolgen kann muss telefonisch erfragt werden ( 0 61 31 / 16 – 0 ).