Beglaubigungen

BITTE BEACHTEN SIE:
Wir dürfen nur Beglaubigungen von Urkunden, Zeugnissen und sonstigen Dokumenten für das In- und Ausland durchführen, die von der Universität, der Universitätsmedizin oder deren Lehrkrankenhäuser ausgestellt wurden.

Apostillen/Beglaubigungen öffentlicher Urkunden zum Gebrauch im Ausland werden in vielen Fällen nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen internationalen Verfahren festgestellt worden ist. Die Verfahrensschritte bei Originalurkunden beinhalten die jeweilige Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Zumeist müssen bei den Botschaften der jeweiligen Länder Originale vorgelegt werden. In einigen Fällen reicht evtl. eine Kopie aus. Bitte informieren Sie sich vorab. Kopien, die Sie bei uns einreichen, dürfen keine Vermerke, wie z. B. "Beglaubigte Kopie, etc." enthalten!

Um eine Apostille / Legalisation Ihrer Urkunde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu erhalten muss eine Vorbeglaubigung von der Johannes Gutenberg-Universität vorgenommen werden.

Hierzu wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:  ILM@uni-mainz.de

Approbation Medizin:

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) ist als Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und der Pharmazie für Studierende der Medizin und der Pharmazie an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz zuständig

Die Approbation (z. B. Zeugnis über die Ärztliche Prüfung) wird vom Landesprüfungsamt ausgestellt. Eine Vorbeglaubigung erfolgt dort.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite: https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/gesundheitsberufe/landespruefungsamt-fuer-akademische-heilberufe