Einfahrtserlaubnis

Schritt 1

Die Beantragung der Einfahrtserlaubnis erfolgt über das Self-Service-Portal*. Nachdem Sie Ihre Daten überprüft, das Kennzeichen eingegeben und auf "speichern" geklickt haben, ist die Beantragung abgeschlossen.

*Um das Self-Service-Portal nutzen zu können, benötigen Sie eine Verbindung zum Uni-Netzwerk (Arbeitsplatz auf dem Campus, VPN- oder Remoteverbindung)
Weitere Hinweise und eine Erläuterung zum Self-Service-Portal finden Sie in unserer Anleitung.

Schritt 2

Überweisen Sie den entsprechenden Betrag für das gewünschte Modell mit dem Kennzeichen im Verwendungszweck auf unser Bankkonto. Bitte beachten Sie unsere "Wichtigen Informationen", ansonsten kann die Verarbeitung ggf. nicht erfolgen.

 

Nachdem die beiden Schritte abgeschlossen sind, erfolgt eine automatisierte Verarbeitung

  • Beginn der Laufzeit (Freischaltung)
    Die Laufzeit der Einfahrtserlaubnis beginnt ab dem Folgetag des Geldeingangs auf unserem Bankkonto. Sie können im Self-Service-Portal einsehen, wenn Ihre Freischaltung erfolgt ist.
  • Einfahrt
    Ab Freischaltung können Sie an den Schrankenanlagen (Koblenzer Straße oder Albert-Schweitzer-Straße) ungehindert einfahren.

Schritt 1
Bitte füllen Sie den Antrag zur Einfahrtserlaubnis vollständig aus und senden ihn per Mail an
verkehr@uni-mainz.de.

Hinweis:
Für jedes einfahrende Fahrzeug muss ein eigener Antrag eingereicht werden.
Ausnahme siehe Zweitwagenregelung

Schritt 2

Überweisen Sie den entsprechenden Betrag für das gewünschte Modell mit dem Kennzeichen im Verwendungszweck auf unser Bankkonto. Bitte beachten Sie unsere "Wichtigen Informationen", ansonsten kann die Verarbeitung ggf. nicht erfolgen.

 

Nachdem die beiden Schritte abgeschlossen sind, erfolgt eine automatisierte Verarbeitung

  • Beginn der Laufzeit (Freischaltung)
    Die Laufzeit der Einfahrtserlaubnis beginnt ab dem Folgetag des Geldeingangs auf unserem Bankkonto.
  • Einfahrt
    Ab Freischaltung können Sie an den Schrankenanlagen (Koblenzer Straße oder Albert-Schweitzer-Straße) ungehindert einfahren.

Sollten Sie bereits über eine laufende Einfahrtserlaubnis verfügen und wollen diese verlängern, überweisen Sie den entsprechenden Betrag für das gewünschte Modell mit dem Kennzeichen im Verwendungszweck auf unser Bankkonto. Bitte beachten Sie unsere Wichtigen Informationen, ansonsten kann die Verarbeitung ggf. nicht erfolgen.

Ihre Verlängerung (je nach Modell) wird nahtlos an die bestehende Einfahrtserlaubnis angehängt bzw. das gekaufte Stundenkontingent entsprechend aufgestockt.

Empfänger Johannes Gutenberg-Universität Mainz
IBAN DE02 5519 0000 0922 9310 19
BIC MVBMDE55
Verwendungszweck z.B. RÜD-JG 1234 (Ihr Kennzeichen wie auf dem Nummernschild angegeben)

Die Einfahrtsgebühren sind ab 01.02.2023 wie folgt gestaffelt:

Modell der Einfahrtserlaubnis Kosten
1 Jahr        (365 Tage)* 120,- €
1/2 Jahr     (182 Tage)* 60,- €
60 Stunden 15,- €

 

*Die Freischaltung bei den Modellen 365 Tage / 182 Tage erfolgt für zusammenhängende Kalendertage. Eine Aufteilung der Tage ist nicht möglich.

Zur weiteren Verbesserung des Verkehrsflusses bei der Einfahrt wird für selten einfahrende Beschäftigte und Gäste der Universität oder Firmen ein Freikontingent von 30 Stunden pro Jahr für Fahrzeuge ohne Einfahrtserlaubnis freigeschaltet, das ebenfalls automatisiert berechnet wird.

Im Sinne des §6 Abs. 4 der Hausordnung der JGU gilt die Nutzung des freien Stundenkontingentes als Einfahrtserlaubnis, sofern das Kontingent nicht überzogen wird.

Anhand der Kennzeichenerkennung bei Ein- und Ausfahrt wird die Verweildauer auf dem Campus ermittelt und abgerechnet; das verbleibende Stundenkontingent wird im Self-Service-Portal angezeigt.

Das 30h Kontingent kann systematisch erst im Self-Service-Portal freigeschaltet und damit sichtbar gemacht werden, wenn ein kompletter Einfahrtsvorgang abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass das Kontingent erst sichtbar wird, wenn Sie mit ihrem Fahrzeug auf den Campus ein- und ausgefahren sind.


Sollten Sie über einen JGU-Account verfügen, können Sie selbstständig Ihr Kennzeichen ändern (siehe Self-Service-Portal).

Für alle anderen gilt:
Senden Sie uns eine Mail an verkehr@uni-mainz.de unter Angabe des Alt- und Neu-Kennzeichens, damit Ihre Änderung bearbeitet werden kann.

Das Self-Service-Portal bietet Personen mit JGU-Account die Möglichkeit sich jederzeit über den aktuellen Stand ihrer Einfahrtserlaubnis zu informieren. Zudem können hier selbstständig Kennzeichenwechsel vorgenommen oder Altkennzeichen deaktiviert werden.

Um das Self-Service-Portal nutzen zu können, benötigen Sie eine Verbindung zum Uni-Netzwerk (Arbeitsplatz auf dem Campus, VPN- oder Remoteverbindung)

Anleitung zum Self-Service-Portal
Link zum Self-Service-Portal

Es ist untersagt Kennzeichen auf Ihrem Datensatz zu hinterlegen, die nicht im direkten Zusammenhang mit Ihrer Person stehen (ausgenommen sind beispielsweise Leihwagen). Verstöße werden entsprechend geahndet und weitere rechtliche Schritte vorbehalten.


 

Geldeingänge können nicht verarbeitet werden, wenn

  • eine Beantragung (Schritt 1) nicht erfolgt ist,
  • das Kennzeichen nicht korrekt im Verwendungszweck angegeben wurde
    (richtig: RÜD-AB 123, falsch: RUED-AB 123),
  • mehr als ein Kennzeichen im Verwendungszweck angeben wurde; eventuelle Zweitkennzeichen werden automatisch mit verlängert.

Zweitwagenregelung

Auf allen Datensätzen können bis zu zwei Kennzeichen freigeschaltet werden. Es kann jedoch nur mit einem der beiden Kennzeichen zeitgleich auf den Campus eingefahren werden.


Erinnerungsmail

Vier Wochen vor Ablauf Ihrer Dauereinfahrtserlaubnis werden Sie per automatisierter Mail über das bevorstehende Ende informiert. So haben Sie Gelegenheit bei Bedarf eine Verlängerung vorzunehmen.


aG-Behinderung

Personen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Zusatz aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) verfügen, erhalten auf Antrag eine dauerhafte, kostenfreie Einfahrtserlaubnis. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine Mail an verkehr@uni-mainz.de.

Personen mit JGU-Account können Ihr gewünschtes Kennzeichen vorab im Self-Service-Portal eintragen.


Dienstfahrzeuge / behördliche Fahrzeuge / Paketdienste

Dienstfahrzeuge der JGU, Fahrzeuge von Behörden (Polizei, Rettungsdienst…) und Paketlieferanten können kostenfrei auf den Campus einfahren. Dienstfahrzeuge müssen bei verkehr@uni-mainz.de angemeldet werden.


Aus- und Einfahrtsschranken

Für Sie stehen Schrankenanlagen zur Ein- und Ausfahrt

  • an der Hauptpforte (Koblenzer Straße /Ackermannweg)
  • an der Albert-Schweitzer-Straße
  • sowie eine Ausfahrtsschranke am Dahlheimer Weg zur Verfügung.

Schranke am Sportinstitut

Die Zufahrt auf das Campusgelände durch die Schranke am Sportinstitut ist nur mittels freigeschaltetem Intrakey-Transponder möglich. Aufgrund der Knappheit an Parkplätzen in dem Bereich, können wir Freischaltungen nur auf Antrag mit berechtigtem Interesse vornehmen. Hierzu wenden Sie sich an verkehr@uni-mainz.de.


Freies Stundenkontingent

Die Etablierung des freien Stundenkontingentes basiert auf der Kulanz der Johannes Gutenberg-Universität deren Mitarbeitenden, Studierenden und Gästen gegenüber. Es handelt sich um keine einstreitbare Leistung.


Verstöße im Straßenverkehr des JGU-Campus

Einfahrenden kann die Einfahrtserlaubnis befristet oder unbefristet entzogen und die Einfahrt auf den Campus gesperrt werden, sollten sie sich auf dem Universitätsgelände verkehrswidrig verhalten (Verstöße gegen die Hausordnung nach §6).
Eventuell notwendige Abschleppungen (vgl. §6 Abs. 6) müssen von der/dem Verursacher/in getragen werden. Die derzeit gültige Hausordnung finden Sie auf der Homepage der Stabstelle Rechtsangelegenheiten. Einen Verweis finden sie am rechten Rand dieser Homepage.

Für Einfahrtserlaubnisse, die aufgrund von Verstößen gegen die Hausordnung entzogen wurden, findet keine Rückerstattung der bereits entrichteten Zahlung statt.

Kann ich noch einmal pro Woche kostenfrei auf den Campus einfahren?

Diese Regelung wurde bereits zu Beginn des Jahres 2020 abgeschafft. Um dennoch den damaligen Anforderungen gerecht zu werden, wurde das freie Stundenkontingent ermöglicht.

 

Wie funktioniert die Einfahrt auf den Campus?

Das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges wird an den genannten Einfahrten eingescannt und in Echtzeit überprüft, ob eine Einfahrtserlaubnis vorliegt. Daraufhin erhalten Sie eine Rückmeldung auf den angebrachten Displays.
Die Schranken öffnen sich bei genehmigter Einfahrt automatisch.

 

Was sehe ich auf den Displays an den Einfahrten?

Die Meldungen auf den Displays sind farblich unterteilt:

  • Grüne bedeutet, dass Sie über eine gültige Einfahrtserlaubnis verfügen. Die Schranke wird sich automatisch öffnen.
  • Gelb bedeutet, dass Sie einfahren dürfen, dies allerdings zu Lasten Ihres Freikontingentes erfolgt.
  • Rot bedeutet, dass Ihr Fahrzeug aufgrund eines Verstoßes gesperrt wurde oder Ihr Freikontingent erschöpft ist. Eine Einfahrt ist Ihnen somit nicht gestattet.

 

Ab wann sollte ich meine Einfahrtserlaubnis verlängern?

Sie können jederzeit im Self-Service einsehen wie lange Ihre derzeitige Einfahrtserlaubnis noch gültig ist und dementsprechend auch vor Ablauf den Betrag für das gewünschte Modell überweisen. Ihre Einfahrtserlaubnis wird nahtlos an die bestehende angefügt.

Zusätzlich erhalten sie vier Wochen vor Ablauf Ihrer Dauereinfahrtserlaubnis die Erinnerungsmail. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie nach Erhalt der ersten Erinnerungsmail den Betrag überweisen.

 

Ich kann nicht einfahren, woran liegt das?

Folgende Gründe könnten vorliegen:

  • Ihr Fahrzeug wurde aufgrund eines vorangegangenen Fehlverhaltens gesperrt. Eine entsprechende Mitteilung erhielten Sie per Mail und als Mitteilung an Ihrer Windschutzscheibe
  • Sie verfügen über keine gültige Dauereinfahrtserlaubnis und Ihr Stundenkontingent ist erschöpft.
  • Es handelt sich um einen Lesefehler der Kennzeichenerkennung. Bitte überprüfen Sie das angezeigte Kennzeichen auf dem Display.
    Sollte Ihr Kennzeichen nicht oder falsch erkannt werden, kontrollieren Sie bitte ob ihr Kennzeichen frei von Schmutz und unversehrt ist.
    Sollte alles in Ordnung sein und dennoch nicht korrekt gelesen werden, wenden Sie sich bitte an die Pforte.

 

Kann ich als Besucher/in von Veranstaltungen oder Konzerten auf den Campus einfahren?

Jedem Kennzeichen werden jährlich 30 Stunden freie Parkzeit gutgeschrieben. Dies geschieht automatisch, sobald Sie an unsere Schranken heranfahren. Ein Tätigwerden von Ihnen ist nicht notwendig. Sollten Sie mehr als 30 Stunden im Jahr auf dem Campus verbringen wollen, benötigen Sie eine kostenpflichtige Einfahrtserlaubnis.

 

Was passiert wenn ich mein Stundenkontingent überziehe?

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt das Stundenkontingent zu überziehen.

Bei geringfügiger Überziehung (bspw. Ausfahrt am gleichen Tag) werden wir aus Kulanzgründen nicht tätig. Sollte die Überziehung länger dauern, behalten wir uns Schritt im Sinne des §6 der Hausordnung vor.