Aufgrund § 43, Abs. 2 der Wahlordnung der JGU in Verbindung mit § 37 Abs. 2 HochSchG findet zum Fachbereichsrat im Fachbereich 10 eine Nachwahl in der Gruppe 2 - Studierenden statt. Die Gruppe wählt in freier, gleicher und geheimer Wahl ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter.
Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind die vorübergehend oder gastweise sowie die länger als zwei Jahre freigestellten Studierenden. Nicht wählbar sind ebenfalls die bereits im Fachbereichsrat des FB 10 vorhandenen Mitglieder der Gruppe.
Das Verzeichnis liegt vom 14.05. bis 20.05.2025 während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Dekanates zur Einsichtnahme aus.
Für Studierende ist der Fachbereich maßgebend, den sie bei der Einschreibung oder Rückmeldung an erster Stelle benennen; sie können hiervon abweichend eine Erklärung gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter abgeben
Berichtigung des Wählerverzeichnisses:
Berichtigungen können innerhalb der Auslegungsfrist beim Wahlleiter beantragt werden. Er kann bei offensichtlichen Fehlern oder bei fehlerhafter Gruppenzugehörigkeit eine Änderung oder ein Nachtragen bis spätestens zum sechsten Werktag vor dem ersten Wahltag vornehmen. Den Betroffenen werden Berichtigungen des Wählerverzeichnisses schriftlich mitgeteilt, soweit sie für das Wahlrecht oder die Wählbarkeit erheblich sind.
zum Fachbereichsrat des FB 10 Biologie |
1 Mitglied |
Scheidet ein Mitglied durch Tod, Verlust der Mitgliedschaft, insbesondere der Wählbarkeit für das jeweilige Gremium oder die jeweilige Gruppe, oder aus anderen Gründen aus oder wird die Wahl zum Mitglied für ungültig erklärt, so wird ein Ersatzmitglied berufen.
Im Falle der Mehrheitswahl ist Ersatzmitglied die Bewerberin oder der Bewerber mit der nächsthöheren Stimmenzahl.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 22.05.2025, 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Dekanates vorliegen; Vordrucke sind dort oder bzw. im Downloadbereich erhältlich. Es sollen mindestens doppelt so viele Kandidatinnen oder Kandidaten aufgestellt werden, wie Mitglieder zu wählen sind.
Diese dürfen:
- nur der Gruppe der Studierenden angehören
- in keinem anderen Wahlvorschlag der Gruppe aufgenommen sein
Im Wahlvorschlag sind die Bewerberinnen und Bewerber in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Ein Listenname kann angegeben werden.
Die Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform; sie müssen umfassen:
- die Bezeichnung der Wahl;
- die Bezeichnung der vorgeschlagenen Gruppe;
- Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Gruppenzugehörigkeit und Fachbereich der Bewerberinnen und Bewerber
- Datum und Unterschrift der Bewerberinnen und Bewerber
- Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Gruppenzugehörigkeit, Fachbereich, Datum und Unterschrift der Vorschlagenden.
Den Wahlvorschlägen ist die Erklärung der Vorgeschlagenen beizufügen, dass sie mit ihrer Nominierung einverstanden sind. Auf dem Wahlvorschlag ist ferner der Name sowie die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer einer Vertrauensperson anzugeben, die den Wahlvorschlag gegenüber den Wahlorganen vertritt. Die Vertrauensperson kann ebenfalls auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen sein.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Wahlberechtigten der Gruppe als Vorschlagende unterzeichnet sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Niemand darf sich selbst vorschlagen.
Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel so viele wählbare Personen aufführen bzw. kennzeichnen, wie Mitglieder in der Gruppe zu wählen sind.
Die Stimmabgabe erfolgt persönlich und unbeobachtet in elektronischer Form, was durch die Wahlberechtigten elektronisch zu bestätigen ist. Die Authentifizierung erfolgt mit individuellen Zugangsdaten.
Die Stimmzettel sind entsprechend den in den Wahlunterlagen und im Wahlportal enthaltenen Anleitungen elektronisch auszufüllen und abzusenden.
Die Stimmabgabe ist während der Geschäftszeiten (s. Downloadbereich) auch im Wahlbüro möglich.
2) Briefwahl:
Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Diese kann bis spätestens 26.05.2025, bis 17:00 Uhr im Wahlbüro mündlich oder schriftlich (Antrag als Download erhältlich) beantragt werden. Wird der Wahlbrief per Post übersandt, so haben ihn die Wahlberechtigten freizumachen. Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann seine Stimme nur noch auf diesem Wege abgeben.
Die Wahlbriefumschläge müssen bis spätestens 05.06.2025, 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Dekanates des Fachbereiches 10 – Biologie (Adresse siehe Downloadbereich) eingegangen sein.
Mainz, den 12.05.2025
DER PRÄSIDENT
DIE DEKANIN DES FACHBEREICHES 10 – BIOLOGIE
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