Bekanntmachung DoV

WAHLBEKANNTMACHUNG ÜBER DIE NACHWAHL
ZUR DOKTORANTENVERTRETUNG
DER JOHANNES GUTENBERG UNIVERSITÄT MAINZ
AM 15. MAI 2024

Gemäß § 43 Abs. 2 der Wahlordnung vom 15.11.2023 der Johannes Gutenberg-Universität (Veröffentlichungsblatt Nr. 10/2023) wird bekannt gegeben:

Aufgrund des Fehlens von Mitgliedern in der Doktorandenvertretung aus den Fachbereichen 05, 09 und 10 sind dort Nachwahlen durchzuführen.

Die angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden wählen aus ihrer Mitte in freier, gleicher und geheimer Wahl ihre Vertreterinnen und Vertreter.

Wahlberechtigt sind alle an der JGU registrierten Doktorandinnen und Doktoranden in den Fachbereichen 05, 09 und 10. Dabei bilden alle registrierten Doktorandinnen und Doktoranden eines Fachbereichs einen Stimmbezirk. Die Wahlberechtigung erlischt mit dem Bestehen der Disputation oder mit deren endgültigen Nichtbestehen.

Nicht wählbar sind die Mitglieder der Doktorandenvertretung aus dem Fachbereich 09.

Jede und jeder Wahlberechtigte übt sein Wahlrecht in dem Fachbereich aus, in dem sie oder er überwiegend tätig ist. Besteht die Tätigkeit zu gleichen Teilen bestimmen die Wahlberechtigten durch Erklärung bis spätestens drei Wochen vor dem ersten Wahltag gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter den Fachbereich, in dem sie wahlberechtigt und wählbar sein wollen, andernfalls erfolgt die Zuordnung durch das Wahlbüro.

Wählen und gewählt werden kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 15.04. bis 17.04.2024 während der Dienststunden im Wahlbüro zur Einsichtnahme aus.

Berichtigung des Wählerverzeichnisses:
Jedes Mitglied der Johannes Gutenberg-Universität, welches das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist beim Wahlleiter Einspruch einlegen.
Während der Auslegungsfrist kann das Wählerverzeichnis auch von Amts wegen berichtigt oder ergänzt werden.
Der Wahlleiter kann bei offensichtlichen Fehlern oder bei fehlerhafter Gruppenzugehörigkeit eine Änderung oder ein Nachtragen bis spätestens zum sechsten Werktag vor dem ersten Wahltag vornehmen.
Berichtigungen des Wählerverzeichnisses werden den Betroffenen mitgeteilt, soweit sie für das Wahlrecht oder die Wählbarkeit erheblich sind.

Stimmbezirk

zu wählende Mitglieder

FB 05 - Philosophie und Philologie 2
FB 09 - Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften 1
FB 10 - Biologie 1
Die Amtszeit beginnt mit Annahme der Wahl und endet zum 31.03.2026
Scheidet ein Mitglied durch Tod, Verlust der Mitgliedschaft, insbesondere der Wählbarkeit für das Gremium bzw. aus anderen Gründen aus oder wird die Wahl zum Mitglied für ungültig erklärt, so wird ein Ersatzmitglied berufen. Ersatzmitglied ist die Bewerberin oder der Bewerber mit der nächsthöheren Stimmenzahl.
Wahlberechtigte können nach Feststellung des Wählerverzeichnisses im Wahlbüro, Forum 3, Ebene 0, Raum 00-345 Wahlvorschläge einreichen.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens Donnerstag, 02.05.2024 bis 18:00 Uhr im Wahlbüro vorliegen; Vordrucke sind im Downloadbereich oder im Wahlbüro, Forum 3, Ebene 0, Raum 00-345 erhältlich.

Wahlvorschläge sollen mindestens zwei Kandidierende umfassen und sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Ein Listenname kann angegeben werden.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur den Doktorandinnen und Doktoranden des jeweiligen Fachbereiches angehören und in keinem weiteren Wahlvorschlag eingetragen sein.

Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform; sie müssen umfassen:

  1. die Bezeichnung der Wahl
  2. Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Fachbereich und Unterschrift der Kandidierenden
  3. Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Fachbereich und Unterschrift der Vorschlagenden
  4. Datum der Unterzeichnung

Den Wahlvorschlägen ist die Erklärung der Vorgeschlagenen beizufügen, dass sie mit ihrer Nominierung einverstanden sind. Ferner ist der Name sowie die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer einer Vertrauensperson beizufügen, die den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlorgan vertritt. Die Vertrauensperson kann ebenfalls auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen sein.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Vorschlagenden der Doktorandinnen bzw. Doktoranden des jeweiligen Fachbereiches unterzeichnet sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Niemand darf sich selbst vorschlagen.

Gewählt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 25 WO).
Liegt kein zugelassener Wahlvorschlag vor, so werden freie Linien auf dem Stimmzettel bereitgestellt. Auf dem Stimmzettel können nur so viele wählbare Personen angekreuzt oder eingetragen werden, wie Mitglieder zu wählen sind.

Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel

  1. vorgedruckte Bewerberinnen bzw. Bewerber durch ein Kreuz kennzeichnen.
  2. vorgedruckte Bewerberinnen bzw. Bewerber durch ein Kreuz kennzeichnen und weitere wählbare Personen eintragen.
  3. wählbare Personen eintragen, ohne vorgedruckte Bewerberinnen bzw. Bewerber durch ein Kreuz zu kennzeichnen.
Gemäß § 43 Abs. 4 WO hat der Wahlleiter beschlossen, die Wahl im Briefwahlverfahren durchzuführen.

Die Wahlberechtigten erhalten ohne Antrag die Wahlunterlagen an ihre Dienst- bzw. Privatadresse zugesandt. Wird der Wahlbriefumschlag über externe Postdienstleister zurückgesandt, so haben ihn die Wahlberechtigten freizumachen.

Die Wahlbriefumschläge müssen spätestens am 15.05.2024 bis16:00 Uhr im Wahlbüro, Forum 3, Ebene 0, Raum 00-345 eingegangen sein.