Grundsätzliches zum BVW


In der Dienstvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen und in der Verwaltungsvorschrift zur Dienstvereinbarung BVW erhalten Sie gundsätzliche Informationen.

Wenn Sie eine Idee für uns haben, können Sie uns diese per (Haus-)Post zuschicken oder per Email zusenden.

Sie können uns aber auch besuchen.
Gerne sind wir Ihnen dann beim Formulieren Ihres Vorschlages behilflich.