In der Dienstvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen und in der Verwaltungsvorschrift zur Dienstvereinbarung BVW erhalten Sie gundsätzliche Informationen.
Wenn Sie eine Idee für uns haben, können Sie uns diese per (Haus-)Post zuschicken oder per Email zusenden.
Sie können uns aber auch besuchen.
Gerne sind wir Ihnen dann beim Formulieren Ihres Vorschlages behilflich.