Wahlbekanntmachung

WAHLBEKANNTMACHUNG
über die NACHWAHL eines Mitgliedes
in der Gruppe 2 (Studierende)
zum FACHBEREICHSRAT aus dem
Teilfachbereich Evangelisch-Theologische Fakultät
vom 10.11. – 12.11.2025

Gemäß § 43, Abs. 2, Satz 1 der geltenden Wahlordnung der JGU in Verbindung mit § 37 Abs. 2 HochSchG findet im Fachbereich 01 eine Nachwahl zum Fachbereichsrat in der Gruppe 2 – Studierenden - statt. Die Gruppe wählt in freier, gleicher und geheimer Wahl ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter.

Wahlberechtigt und wählbar sind die im Wintersemester 2025 immatrikulierten Studierenden des Teil-Fachbereiches – Evangelisch-Theologische Fakultät.

Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind die vorübergehend oder gastweise sowie die länger als zwei Jahre freigestellten Studierenden. Nicht wählbar sind ebenfalls die bereits im Fachbereichsrat des FB 01 vorhandenen Mitglieder der Gruppe.

Aktives und passives Wahlrecht:
Erklärungen im Sinne des § 6 WO können hinsichtlich des aktiven Wahlrechts bis zum Ende des zweiten Wahltages und hinsichtlich des passiven Wahlrechts bis zu drei Wochen vor dem ersten Wahltag abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich der Zugehörigkeit zu den Fachbereichen und Gruppen das aktive und passive Wahlrecht nur gekoppelt ausgeübt werden kann. Wird eine verbindliche Erklärung hinsichtlich der Ausübung des passiven Wahlrechts abgegeben (bis zum Ende der Erklärungsfrist), ist eine hiervon abweichende Erklärung zur Ausübung des aktiven Wahlrechts unzulässig

Wählen und gewählt werden kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Das Verzeichnis liegt vom 27.10. bis 30.10.2025 während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Dekanates zur Einsichtnahme aus.
Für Studierende ist der Fachbereich maßgebend, den sie bei der Einschreibung oder Rückmeldung an erster Stelle benennen; sie können hiervon abweichend eine Erklärung gegenüber der Wahlleitung abgeben

Berichtigung des Wählerverzeichnisses:
Berichtigungen können innerhalb der Auslegungsfrist im Wahlbüro beantragt werden. Bei offensichtlichen Fehlern oder bei fehlerhafter Gruppenzugehörigkeit kann eine Änderung oder ein Nachtragen bis spätestens zum sechsten Werktag vor dem ersten Wahltag vorgenommen werden. Den Betroffenen werden Berichtigungen des Wählerverzeichnisses schriftlich mitgeteilt, soweit sie für das Wahlrecht oder die Wählbarkeit erheblich sind.

Ein Mitglied aus dem Teil-Fachbereich 01 – Evangelisch-Theologische Fakultät
Die Amtszeit des gewählten Mitgliedes beginnt mit der Annahme der Wahl und endet am 31.03.2026.
Scheidet ein Mitglied durch Tod, Verlust der Mitgliedschaft, insbesondere der Wählbarkeit für das jeweilige Gremium oder die jeweilige Gruppe, oder aus anderen Gründen aus oder wird die Wahl zum Mitglied für ungültig erklärt, so wird ein Ersatzmitglied berufen.
Im Falle der Mehrheitswahl ist Ersatzmitglied die Bewerberin oder der Bewerber mit der nächsthöheren Stimmenzahl.
Wahlberechtigte können nach Feststellung des Wählerverzeichnisses beim zuständigen Dekanat (Geschäftsstelle s.u.) Wahlvorschläge einreichen.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 03.11.2025, 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Dekanates vorliegen; Vordrucke sind dort, im Wahlbüro oder auf der Internetseite im Downloadbereich erhältlich. Es sollen mindestens doppelt so viele Kandidatinnen oder Kandidaten aufgestellt werden, wie Mitglieder zu wählen sind.
Kandidatinnen oder Kandidaten dürfen:

  • nur der Gruppe der Studierenden angehören
  • in keinem anderen Wahlvorschlag aufgenommen sein

Die Bewerberinnen und Bewerber sind auf dem Wahlvorschlag in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Ein Listenname kann angegeben werden.

Die Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform; diese müssen umfassen:

  • die Bezeichnung der Wahl;
  • die Bezeichnung der vorgeschlagenen Gruppe;
  • Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Gruppenzugehörigkeit und Fachbereich der Bewerberinnen und Bewerber
  • Datum und Unterschrift der Bewerberinnen und Bewerber
  • Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Gruppenzugehörigkeit, Fachbereich, Datum und Unterschrift der Vorschlagenden.

Den Wahlvorschlägen ist die Erklärung der Vorgeschlagenen beizufügen, dass sie mit ihrer Nominierung einverstanden sind. Auf dem Wahlvorschlag ist ferner der Name sowie die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer einer Vertrauensperson anzugeben, die den Wahlvorschlag gegenüber den Wahlorganen vertritt. Die Vertrauensperson kann ebenfalls auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen sein.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Wahlberechtigten der Gruppe als Vorschlagende unterzeichnet sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Niemand darf sich selbst vorschlagen.

Da nur ein Mitglied zu wählen ist, kommt Mehrheitswahl nach § 25, Abs. 4 der Wahlordnung zur Anwendung.

Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel so viele wählbare Personen kennzeichnen und Eintragen, wie Mitglieder in der Gruppe zu wählen sind.

1) Online-Wahl:
Die Stimmabgabe erfolgt persönlich und unbeobachtet in elektronischer Form, was durch die Wahlberechtigten elektronisch zu bestätigen ist. Die Authentifizierung erfolgt mit individuellen Zugangsdaten.
Die Stimmzettel sind entsprechend den im Wahlportal enthaltenen Anleitungen elektronisch auszufüllen und abzusenden. Die Stimmabgabe ist während der Geschäftszeiten auch im Wahlbüro (Adresse s. u.) möglich.

2) Briefwahl:
Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Diese kann bis spätestens 05.11.2025, bis 17:00 Uhr im Wahlbüro mündlich oder schriftlich (Antrag als Download erhältlich) beantragt werden. Wird der Wahlbrief per Post übersandt, so haben ihn die Wahlberechtigten freizumachen. Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann seine Stimme nur noch auf diesem Wege abgeben.

Wahlbriefumschläge müssen bis spätestens 12.11.2025, 16:00 Uhr im Dekanat des Teil-Fachbereiches 01 – Evangelisch-Theologische Fakultät ( Adresse s. u.) eingegangen sein.
Verspätet eingegangene Wahlbriefumschläge dürfen bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Mainz, den 27.10.2025

DER PRÄSIDENT

 

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