FirmenCard / Jobticket

Die Anträge sind nicht für Bedienstete der Universitätsmedizin (Klinikum) gültig.

Für Bedienstete der JGU wird die FirmenCard (Jobticket) von den anbietenden Verkehrsverbünden ausgegeben. Hierzu benötigen Sie einen Antrag, der vom Arbeitgeber bestätigt und unterzeichnet werden muss.

email: jobticket@uni-mainz.de

Rechtliches:
Der Erwerb des Jobtickets könnte ein geldwerter Vorteil sein. Das Rundschreiben vom 20.12.2012 ist dabei zu beachten.

  • Leider kann die JGU derzeit das Deutschland-JobTicket nicht anbieten.
  • Die bestehenden JobTicket Angebote (s.u.) bleiben bis auf Weiteres in Kraft. Sie können Ihr JobTicket weiterhin wie gewohnt nutzen.
  • Für einen Wechsel vom JobTicket in das Deutschlandticket können wir keine allgemeine Empfehlung aussprechen. Hier ist eine individuelle Betrachtung durch den/die jeweiligen Nutzer/in erforderlich.
  • Weitere Informationen zum Wechsel und zum Deutschlandticket finden Sie auf den Seiten der Verkehrsbetriebe.
  • Wir werden Sie umgehend informieren, sobald sich weitere Änderungen hinsichtlich des JobTickets ergeben.

Folgende Anträge gibt es:

für die Region Mainz-Wiesbaden (MM)
(Abgabefrist: spätestens zum 10. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)

- Mainzer Mobilitaet deutsch ab 01/2024
- Mainzer Mobilitaet englisch ab 01/2024

Mitnahmeregelung:
Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ganztags können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahre kostenlos auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme:
Im RMV inkl. Mainz-Wiesbaden ist die Fahrradmitnahme ganztägig kostenlos möglich. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang.

für die Region Rhein-Main incl. Mainz-Wiesbaden (RMV)
(Abgabefrist: spätestens zum 10. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)

- RMV-Verbund deutsch ab 01/2024
- RMV-Verbund englisch ab 01/2024

Mitnahmeregelung (RMV-Firmencard):
Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ganztags können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahre kostenlos auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme (RMV):
Im RMV inkl. Mainz-Wiesbaden ist die Fahrradmitnahme ganztägig kostenlos möglich. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang.

für die Region Rhein-Nahe incl. Mainz-Wiesbaden (RNN)
(Abgabefrist: spätestens zum 15. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)

- RNN_deutsch_ab 01/2024
- RNN_englisch_ab 01/2024

Mitnahmeregelung (RNN-Firmencard):
Montag bis Freitag ab 19 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz können vier weitere Personen oder ein Erwachsener und alle eigenen Kinder bis 14 Jahre auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme (RNN):
An Werktagen vor 9 Uhr ist ein Kinderfahrschein für die jeweilige Relation zu lösen. Ansonsten kostenlos.

Bitte beachten Sie:
Die jährliche Verlängerung des Job-Tickets läuft bis zur Kündigung beim entsprechenden Verkehrsverbund automatisch weiter.

Kündigungsregelungen:
Die Jahreskarten sind nicht nur preislich besonders attraktiv, sie bieten Ihnen auch die Flexibilität, falls Sie doch einmal kündigen müssen:

Ihr Jobticket kündigen:

    • Sie können Ihr Jahreskarten-Abonnement - egal ob persönlich, übertragbar, in der 9-Uhr Variante - immer zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
    • Die Kündigung muss dazu spätestens bis zum 10. des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats schriftlich beim zuständigen Verkehrsunternehmen erfolgen oder direkt in der Vertriebsstelle.
    • Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an - sofern nicht schon beim Antrag geschehen - damit Ihnen ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden kann