Deutschland-Jobticket

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 01.02.2026 das Deutschland-Jobticket verfügbar ist. Ab dem 01.03.2026 bieten wir allen Mitarbeitenden der JGU alternativ die Möglichkeit der Beantragung einer Plastikkarte.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:         

Ticketart Handyticket (digital) oder Plastikkarte (ab dem 01.03.2026)
Geltungsbereich deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr an 365 Tagen im Jahr
Reduzierter Preis   Monatsabo mit 30 % Rabatt auf den jeweiligen Normalpreis des Deutschland-Tickets (ab 2026: 44,10 € statt regulär 63,00 € monatlich).
Nutzung  Das Ticket steht Ihnen für den Arbeitsweg und zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dienst- und Wohnort sind unerheblich.
Antragstellung Handyticket:
ausschließlich digital über die DB-Navigator App oder auf der Website der Deutschen Bahn, mit Firmencode
Link - DB

Plastikkarte:

digital über die Website des Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), mit Firmencode
Link - MVV
Beantragungsfrist Handyticket (7 Werktage vor Monatsbeginn) | Plastikkarte (14 Arbeitstage vor Monatsbeginn)
Berechtigte Berechtigt für das Deutschland-Ticket Jobticket sind alle Beschäftigten, Beamt*innen und Professor*innen, sowie Auszubildende und Anwärter*innen.

Um den Bestellvorgang auszulösen, benötigen Sie in einem ersten Schritt den individuellen Firmencode der JGU. Diesen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu bestehenden Verträgen:

  • Die bisherigen Jobticket-Verträge (mit der MM, RMV und RNN) laufen zum 30.04.2026 aus und werden nicht verlängert. Die entsprechende Verkehrsgesellschaft  wird sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Durch die Überschneidung der Vertragslaufzeiten wird ein lückenloser Wechsel ermöglicht.
  • Eine automatische Übernahme bestehender Deutschland-Tickets (z. B. privat abgeschlossene Abonnements) in das neue Deutschland-Jobticket ist nicht möglich. Es ist eine separate Anmeldung im Rahmen des neuen Angebots erforderlich.

Lehrbeauftragte und (wissenschaftliche) Hilfskräfte können im Rahmen dieses Angebots leider nicht bezuschusst werden. Studierende können das Semesterticket nutzen.

Rechtliches:
Der Erwerb des Jobtickets könnte ein geldwerter Vorteil sein.

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket

Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Deutschlandticket ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und maximal dem Ticketpreis entspricht. Erfolgt die Zahlung im Rahmen eines Gehaltsverzichts oder einer Gehaltsumwandlung, gilt die Steuerfreiheit nicht.

Auswirkungen des steuerfreien Zuschusses auf meine Werbungskosten

Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss mindert jedoch den abziehbaren Betrag, der als Entfernungspauschale bei den Werbungskosten angesetzt werden kann. Der Arbeitgeber muss die steuerfreien Zuschüsse in der Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung angeben, damit diese in der Steuererklärung der Arbeitnehmenden Berücksichtigung finden.

Folgende Anträge gibt es:

für die Region Mainz-Wiesbaden (MM)
(Abgabefrist: spätestens zum 10. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)

- Mainzer-Mobilität-deutsch ab 01/2025
- Mainzer-Mobilität-englisch ab 01/2025

Mitnahmeregelung:
Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ganztags können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahre kostenlos auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme:
Im RMV inkl. Mainz-Wiesbaden ist die Fahrradmitnahme ganztägig kostenlos möglich. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang.

für die Region Rhein-Main incl. Mainz-Wiesbaden (RMV)
(Abgabefrist: spätestens zum 10. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)

- RMV-Verbund-deutsch ab 01/2025
- RMV-Verbund-englisch ab 01/2025

Mitnahmeregelung (RMV-Firmencard):
Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ganztags können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahre kostenlos auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme (RMV):
Im RMV inkl. Mainz-Wiesbaden ist die Fahrradmitnahme ganztägig kostenlos möglich. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang.

für die Region Rhein-Nahe incl. Mainz-Wiesbaden (RNN)
(Abgabefrist: spätestens zum 15. eines Monats für Vertragsbeginn ab dem 01. des nächsten Monats)

- RNN-deutsch ab 01/2025
- RNN-englisch ab 01/2025

Mitnahmeregelung (RNN-Firmencard):
Montag bis Freitag ab 19 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz können vier weitere Personen oder ein Erwachsener und alle eigenen Kinder bis 14 Jahre auf allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme (RNN):
An Werktagen vor 9 Uhr ist ein Kinderfahrschein für die jeweilige Relation zu lösen. Ansonsten kostenlos.

    • Sie können Ihr Jahreskarten-Abonnement immer zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
    • Die Kündigung muss dazu spätestens bis zum 10. des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats schriftlich beim zuständigen Verkehrsunternehmen erfolgen oder direkt in der Vertriebsstelle.
    • Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an - sofern nicht schon beim Antrag geschehen - damit Ihnen ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden kann.

Die bisherigen Jobticket-Verträge (mit der MM, RMV und RNN) laufen zum 30.04.2026 aus und werden durch die jeweiligen Verkehrsgesellschaften gekündigt. Die entsprechende Verkehrsgesellschaft wird sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Möchten Sie das neue Deutschland-Jobticket bereits zu einem früheren Zeitpunkt beziehen, müssen Sie unter Beachtung der jeweils gültigen Kündigungsbedingungen der entsprechenden Verkehrsgesellschaft Ihren bestehenden Vertrag aktiv kündigen.