Bekanntmachung FBR

WAHLBEKANNTMACHUNG ÜBER
NACHWAHLEN ZU DEN FACHBEREICHSRÄTEN
UND ZUM RAT DER KUNSTHOCHSCHULE
DER JOHANNES GUTENBERG UNIVERSITÄT
VOM 07. BIS 11. MAI 2026

Aufgrund fehlender studentischer Mitglieder in den Fachbereichsräten 01, 05, 07 und dem Rat der Kunsthochschule sind gem. § 80 Abs. 2 der geltenden Wahlordnung der Johannes Gutenberg-Universität vom 03.12.2025 (Veröffentlichungsblatt Nr. 10/2025) Nachwahlen durchzuführen.

Die Gruppe wählt aus ihrer Mitte in freier, gleicher und geheimer Wahl ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter.

Wahlberechtigt und wählbar sind die im Sommersemester 2026 eingeschriebenen Studierenden der Fachbereiche

  • 01 – Evangelisch-Theologische Fakultät
  • 05 – Philosophie und Philologie
  • 07 – Geschichts- und Kulturwissenschaften
  • Kunsthochschule

Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind die vorübergehend oder gastweise an der JGU Tätigen und diejenigen Mitglieder der JGU, die länger als zwei Jahre beurlaubt sind.

Wahlberechtigte, die mehreren Fachbereichen angehören, bestimmen durch Erklärung gegenüber dem Wahlleiter den Fachbereich, indem sie wahlberechtigt und wählbar sein wollen. Unterbleibt eine Erklärung, entfällt die Wahlberechtigung in den Fachbereich mit der höheren Ordnungsnummer. Für Studierende ist der Fachbereich maßgebend, den sie bei der Einschreibung oder Rückmeldung an erster Stelle benennen.

Gehören Wahlberechtigte der Gruppe der Studierenden und zugleich einer anderen Gruppe an, so können sie nur in der Gruppe der Studierenden im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr. 2 HochSchG wählen und/oder gewählt werden.

Erklärungen im Sinne von § 6 WO zum aktiven und passiven Wahlrecht können bis zu drei Wochen vor dem ersten Wahltag abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass das aktive und passive Wahlrecht nur gemeinsam ausgeübt werden kann.

Wählen und gewählt werden kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Verzeichnis liegt vom 15.04. bis 21.04.2026 während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Präsidenten (Wahlbüro) zur Einsichtnahme aus.

Berichtigung des Wählerverzeichnisses:
Jedes Mitglied der Johannes Gutenberg-Universität, welches das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist bem Wahlleiter Einspruch einlegen. Während der Auslegungsfrist kann das Wählerverzeichnis auch von Amts wegen berichtigt oder ergänzt werden.
Der Wahlleiter kann bei offensichtlichen Fehlern eine Änderung oder ein Nachtragen bis spätestens zum sechsten Werktag vor dem ersten Wahltag vornehmen.
Berichtigungen des Wählerverzeichnisses werden den Betroffenen mitgeteilt, soweit sie für das Wahlrecht oder die Wählbarkeit erheblich sind.

Anzahl der zu wählenden Mitglieder bei der Nachwahl zu den Fachbereichsräten bzw. zum Rat der Kunsthochschule:

 

Fachbereich: Anzahl:
01 – Teilfachbereich Evangelisch-Theologische Fakultät 2
05 - Philosophie und Philologie 4 4
07 - Geschichts- und Kulturwissenschaft 2
Kunsthochschule 3

Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl zur Mitgliedschaft.
Scheidet ein Mitglied durch Tod, Verlust der Mitgliedschaft, insbesondere der Wählbarkeit für das Gremium oder die jeweilige Gruppe, oder aus anderen Gründen aus oder wird die Wahl für ungültig erklärt, so wird ein Ersatzmitglied berufen.

Wahlberechtigte können nach Feststellung des Wählerverzeichnisses beim zuständigen Initiativorgan Wahlvorschläge einreichen: Diese müssen bis spätestens 23.04.2026 um 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Präsidenten (Forum 3, Ebene 0, Raum 00-339) eingegangen sein; Vordrucke sind dort, in den Dekanaten oder im Downloadbereich der Seite Wahlbekanntmachungen erhältlich. Es sollen möglichst doppelt so viele Bewerberinnen und/oder Bewerber aufgestellt werden, wie Mitglieder zu wählen sind.

Bewerberinnen oder Bewerber dürfen:

  1. nur der Gruppe angehören, aus deren Mitte Mitglieder gewählt werden und die nach § 5, Abs. 1 und § 5 Abs. 3, Nr. 5 WO wählbar sind,
  2. in keinem anderen Wahlvorschlag der Gruppe aufgenommen sein.

Im Wahlvorschlag sind die Bewerberinnen bzw. Bewerber in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Ein Listenname kann angegeben werden.

Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform und müssen umfassen:

  • die Bezeichnung der Wahl;
  • die Bezeichnung der Gruppe;
  • Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Fachbereich sowie Datum und Unterschrift der vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber;
  • Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Fachbereich sowie Datum und Unterschrift von mindestens zwei vorschlagenden Wahlberechtigten der Gruppe.

Den Wahlvorschlägen ist die Erklärung der vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber beizufügen, dass sie mit ihrer Nominierung einverstanden sind. Auf dem Wahlvorschlag ist ferner der Name sowie die E-Mail-Adresse und Telefonnummer einer Vertrauensperson anzugeben, die den Wahlvorschlag gegenüber dem Initiativorgan vertritt. Die Vertrauensperson kann ebenfalls auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen sein.

Wahlberechtigte dürfen sich selbst nicht vorschlagen und nur einen Wahlvorschlag zu einem Gremium unterzeichnen.

Es ist nach den Grundsätzen der Listenwahl (§ 42 WO) zu wählen. In diesem Fall können die Wählenden ihre Stimme nur für einen Wahlvorschlag (Vorschlagsliste) abgeben.

Gewählt sind die Mitglieder und Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der Listenplatzierung in der Anzahl, wie ihnen jeweils Sitze nach Maßgabe der Auszählung zukommen.

Wird kein Wahlvorschlag für einen Fachbereich abgegeben, entfällt die Nachwahl in diesem Bereich (§ 40 Abs. 5 WO).

1) Online-Wahl:
Die Stimmabgabe erfolgt persönlich und unbeobachtet in elektronischer Form, was durch die Wahlberechtigten zu bestätigen ist. Die Authentifizierung erfolgt durch das Einloggen mit den persönlichen Merkmalen, die in der Regel durch die Authentifizierungsdaten für das Datennetz der JGU (Uni-Account) vorgesehen sind. Wahlberechtigte, die keinen Zugang zum Datennetz der JGU haben, erhalten individuelle Zugangsdaten. Die elektronischen Stimmzettel sind entsprechend den im Wahlportal enthaltenen Anleitungen elektronisch auszufüllen und abzusenden.
Die Stimmabgabe ist während der Geschäftszeiten des Wahlbüros auch dort möglich.

2) Briefwahl:
Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dieser kann bis spätestens 28.04.2026; 17:00 Uhr bei der Geschäftsstelle des Präsidenten (Wahlbüro) mündlich oder schriftlich (Link zum Antrag) beantragt werden. Wird der Wahlbrief per Post zurückgesandt, so haben ihn die Wahlberechtigten freizumachen. Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann seine Stimme nur noch auf diesem Wege abgeben.

Die Wahlbriefumschläge müssen spätestens am 11.05.2026 bis 16:00 Uhr im Wahlbüro, Forum 3, Ebene 0, Raumm 00-339 eingegangen sein.

Mainz, den 13.04.2026

DER PRÄSIDENT
DER JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT