Deutschland-Jobticket

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick:   

Ticketart Handyticket (digital) oder Plastikkarte
Geltungsbereich deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr an 365 Tagen im Jahr
Reduzierter Preis   Monatsabo mit 30 % Rabatt auf den jeweiligen Normalpreis des Deutschland-Tickets (ab 2026: 44,10 € statt regulär 63,00 € monatlich).
Nutzung  Das Ticket steht Ihnen für den Arbeitsweg und zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dienst- und Wohnort sind unerheblich.
Antragstellung Handyticket:
ausschließlich digital über die DB-Navigator App oder auf der Website der Deutschen Bahn, mit Firmencode
Link - DB

Plastikkarte:

digital über die Website des Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), mit Firmencode
Link - MVV
Beantragungsfrist Handyticket (7 Werktage vor Monatsbeginn) | Plastikkarte (14 Arbeitstage vor Monatsbeginn)
Berechtigte Berechtigt für das Deutschland-Ticket Jobticket sind alle Beschäftigten, Beamt*innen und Professor*innen. Auszubildende und Anwärter*innen können ausschließlich das digitale Deutschland-Ticket Jobticket erwerben.

Um den Bestellvorgang auszulösen, benötigen Sie in einem ersten Schritt den individuellen Firmencode der JGU. Diesen finden Sie hier.

Rechtliches:
Der Erwerb des Jobtickets könnte ein geldwerter Vorteil sein.

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket

Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Deutschlandticket ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und maximal dem Ticketpreis entspricht. Erfolgt die Zahlung im Rahmen eines Gehaltsverzichts oder einer Gehaltsumwandlung, gilt die Steuerfreiheit nicht.

Auswirkungen des steuerfreien Zuschusses auf meine Werbungskosten

Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss mindert jedoch den abziehbaren Betrag, der als Entfernungspauschale bei den Werbungskosten angesetzt werden kann. Der Arbeitgeber muss die steuerfreien Zuschüsse in der Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung angeben, damit diese in der Steuererklärung der Arbeitnehmenden Berücksichtigung finden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu bestehenden Verträgen:

  • Die bisherigen Jobticket-Verträge (mit der MM, RMV und RNN) laufen zum 30.04.2026 aus und werden nicht verlängert. Die entsprechende Verkehrsgesellschaft  wird sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Durch die Überschneidung der Vertragslaufzeiten wird ein lückenloser Wechsel ermöglicht.
  • Eine automatische Übernahme bestehender Deutschland-Tickets (z. B. privat abgeschlossene Abonnements) in das neue Deutschland-Jobticket ist nicht möglich. Es ist eine separate Anmeldung im Rahmen des neuen Angebots erforderlich.

Lehrbeauftragte und (wissenschaftliche) Hilfskräfte können im Rahmen dieses Angebots leider nicht bezuschusst werden. Studierende können das Semesterticket nutzen.